Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) für ImprimaPDF
Anbieter / Lizenzgeber: Kevin Zander, Pixel & 3D-Printwerkstatt, E-Mail: kontakt@toolkumpel.com (nachfolgend „Anbieter“). Ladungsfähige Anschrift siehe Impressum.
Software: „ImprimaPDF“ einschließlich zugehöriger Dateien, Dokumentation und Updates (nachfolgend „Software“).
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung der Software zwischen dem Anbieter und der natürlichen oder juristischen Person, die die Software erwirbt und/oder nutzt („Lizenznehmer“).
1.2 Mit Installation oder Nutzung der Software erkennt der Lizenznehmer diese Bedingungen an.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Software erstellt und verarbeitet PDF-Dateien (u. a. Briefkopf-/Stempel-Überlagerung, Profile, virtueller „Drucken nach PDF“-Drucker). Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit ist die zum Kaufzeitpunkt gültige Produktbeschreibung.
2.2 Die Software wird als Einmalkauf zum Preis von 19,90 € ohne laufende Gebühren überlassen. Ein Anspruch auf zukünftige neue Versionen besteht nicht (siehe Ziff. 8).
3. Lizenzumfang
3.1 Der Anbieter räumt dem Lizenznehmer nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung der Software ein.
3.2 Pro erworbener Lizenz ist die Installation und Nutzung auf einem (1) Gerät gestattet. Für die Nutzung auf weiteren Geräten ist je Gerät eine weitere Lizenz erforderlich.
3.3 Eine über diesen Umfang hinausgehende Nutzung bedarf einer zusätzlichen Lizenz.
4. Testversion (14-Tage-Testphase)
4.1 Die Software kann vor dem Kauf 14 Tage im vollen Funktionsumfang getestet werden.
4.2 Nach Ablauf der Testphase werden produktive Funktionen (PDF-Erstellung/Speichern aus dem Druck) gesperrt, bis ein gültiger Lizenzschlüssel hinterlegt wird. Die Zählung erfolgt lokal.
4.3 Für die unentgeltliche Testphase gelten die gesetzlichen Regeln zur Schenkung/unentgeltlichen Überlassung; Gewährleistung und Haftung sind insoweit eingeschränkt (siehe Ziff. 9 und 10).
5. Lizenzschlüssel
5.1 Der Lizenzschlüssel ist gerätegebunden: Er schaltet die Software auf einem (1) Gerät frei (siehe Ziff. 3.2) und ist nicht zur parallelen Nutzung auf mehreren Geräten bestimmt.
5.2 Der Lizenznehmer hält den Schlüssel geheim und gibt ihn nicht an Dritte weiter. Bei missbräuchlicher Verbreitung kann der Anbieter den Schlüssel für künftige Versionen sperren und Schadensersatz verlangen.
6. Beschränkungen
Der Lizenznehmer darf die Software nicht:
- vermieten, verleasen, verleihen, unterlizenzieren oder öffentlich zugänglich machen;
- über den vertraglichen Umfang hinaus vervielfältigen;
- Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsvermerke entfernen oder verändern;
- zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit nicht §§ 69d, 69e UrhG (zwingende gesetzliche Rechte, z. B. zur Herstellung von Interoperabilität) dies erlauben. Insoweit bleiben die gesetzlichen Rechte des Lizenznehmers unberührt.
7. Rechte des Anbieters
Alle Rechte an der Software (Urheberrecht, etwaige Marken) verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Mit diesem Vertrag werden nur die ausdrücklich genannten Nutzungsrechte eingeräumt; ein Erwerb von Eigentum am Code erfolgt nicht.
8. Updates
8.1 Der Anbieter kann Updates bereitstellen, ist hierzu aber nicht verpflichtet, soweit nichts anderes ausdrücklich zugesichert wurde.
8.2 Sicherheits-/Fehlerbehebungs-Updates können automatisch angeboten werden; deren Installation kann erforderlich sein, um die vertragsgemäße Beschaffenheit zu erhalten (vgl. § 327f BGB für digitale Produkte gegenüber Verbrauchern).
9. Gewährleistung / Mängel
9.1 Bei entgeltlichem Erwerb gelten die gesetzlichen Mängelrechte (für Verbraucher insbesondere §§ 327 ff. BGB für digitale Produkte). Eine bestimmte Eignung für Zwecke des Lizenznehmers wird nur geschuldet, soweit ausdrücklich vereinbart.
9.2 Für die unentgeltliche Testphase haftet der Anbieter nur für arglistig verschwiegene Mängel.
10. Haftung
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen übernommener Garantien.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10.4 Datensicherung: Der Lizenznehmer ist für regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Sicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
10.5 Überschreiben gleichnamiger Dateien: Die Software kann – abhängig von der vom Lizenznehmer gewählten Einstellung – beim Speichern bereits vorhandene Dateien mit identischem Namen im Zielordner ohne weitere Rückfrage ersetzen. Die Auswahl dieser Einstellung („Überschreiben“, „Neue Nummer anhängen“ oder „Abbrechen“) sowie die Wahl von Dateinamen und Zielverzeichnis liegen im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers; dieses bestimmungsgemäße Überschreiben stellt keinen Mangel der Software dar. Die Haftung des Anbieters richtet sich im Übrigen nach den Ziffern 10.1 bis 10.3.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gelten zusätzlich die zwingenden Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates.
11.2 Ist der Lizenznehmer Kaufmann oder juristische Person, ist Gerichtsstand Kiel.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.